Beitrags- und Gebührenordnung
Vereins- und Grundbeiträge (gültig ab 01.01.2015)
Männer und Frauen ab 18 Jahren: | 120,00 € / Jahr |
Ehegatten: | 180,00 € / Jahr |
Jugendliche: | |
1. Kind einer Familie: | 60,00 € / Jahr |
2. Kind einer Familie: | 50,00 € / Jahr |
3. Kind einer Familie: | 40,00 € / Jahr |
Weitere Kinder einer Familie sind beitragsfrei
ermäßigte Beiträge: (auf Antrag)
Männer ab dem 63. Lebensjahr: | 60,00 €/ Jahr |
Frauen ab dem 60. Lebensjahr: | 60,00 €/ Jahr |
Schüler, Azubi und Studenten vom 18.-27. Lebensjahr mit Nachweis: | 60,00 €/ Jahr |
ABTEILUNGS-ZUSATZBEITRÄGE
Gebühren der Fußballabteilung
Mitglieder ab 18 Jahren: | 19,00 € / Jahr |
Alte Herren: | 25,00 € / Jahr |
Gebühren der Tennisabteilung
Passivgebühr | Spielgebühr | |
Erwachsene ab 18 Jahren: | 15,00 € / Jahr | 93,00 € / Jahr |
Ehepaare: | 30,00 € / Jahr | 153,00 € / Jahr |
Studenten (vom 18.-27. Lebensjahr mit Nachweis): | 15,00 € / Jahr | 90,00 € / Jahr |
Jugendliche (vom 16.-18. Lebensjahr): | 16,00 € / Jahr | 48,00 € / Jahr |
Jugendliche (bis zum 16. Lebensjahr): | 12,00 € / Jahr | 27,00 € / Jahr |
zzgl. Einer jährlichen abteilungsinternen Arbeitsdienstgebühr.
Gebühren der Gymnastikabteilung
Erwachsene ab 18 Jahren: | 12,00 € / Jahr |
Gebühren der Jugendabteilung
Fußball (gültig ab 01.01.2020)
1.Kind einer Familie: | 60,00 € / Jahr |
2.Kind einer Familie: | 50,00 € / Jahr |
3.Kind einer Familie: | 40,00 € / Jahr |
Einmalig Passgebühr entsprechend der jeweiligen Gebühr des Verbandes
Kinderturnen
jedes Kind: | 6,00 € / Jahr |
ALLGEMEINES
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden alle Beiträge und Gebühren von Seiten des Vereins jährlich eingezogen. Wer nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, überweist seine Beiträge und Gebühren jeweils im 1. Kalendervierteljahr als Jahresbeitrag auf das Konto Nr. 34417601 bei der Volksbank Karlsruhe, Bankleitzahl 661 900 00. IBAN: DE 08661900000034417601 BIC:GENODE61KA1 bei der Volksbank Karlsruhe
Für Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine jährliche Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben. Diese Gebühr gilt nicht für Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem 01.01.1995 begonnen hat und die bisher noch nicht am Einzugsverfahren teilgenommen haben. Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung und nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Bei Jugendlichen ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich.