Mitgliedsbeitrag

Beitrags- und Gebührenordnung 

Vereins- und Grundbeiträge (gültig ab 01.01.2015)

Männer und Frauen ab 18 Jahren: 120,00 € / Jahr
Ehegatten: 180,00 € / Jahr
Jugendliche:  
1. Kind einer Familie: 60,00 € / Jahr
2. Kind einer Familie: 50,00 € / Jahr
3. Kind einer Familie: 40,00 € / Jahr

Weitere Kinder einer Familie sind beitragsfrei

ermäßigte Beiträge: (auf Antrag)

Männer ab dem 63. Lebensjahr: 60,00 €/ Jahr
Frauen ab dem 60. Lebensjahr: 60,00 €/ Jahr
Schüler, Azubi und Studenten vom 18.-27. Lebensjahr mit Nachweis: 60,00 €/ Jahr

 

ABTEILUNGS-ZUSATZBEITRÄGE

Gebühren der Fußballabteilung

Mitglieder ab 18 Jahren: 19,00 € / Jahr
Alte Herren: 25,00 € / Jahr

Gebühren der Tennisabteilung

  Passivgebühr Spielgebühr
Erwachsene ab 18 Jahren: 15,00 € / Jahr 93,00 € / Jahr
Ehepaare: 30,00 € / Jahr 153,00 € / Jahr
Studenten (vom 18.-27. Lebensjahr mit Nachweis): 15,00 € / Jahr 90,00 € / Jahr
Jugendliche (vom 16.-18. Lebensjahr): 16,00 € / Jahr 48,00 € / Jahr
Jugendliche (bis zum 16. Lebensjahr): 12,00 € / Jahr 27,00 € / Jahr

zzgl. Einer jährlichen abteilungsinternen Arbeitsdienstgebühr.

 
Gebühren der Gymnastikabteilung

Erwachsene ab 18 Jahren: 12,00 € / Jahr

Gebühren der Jugendabteilung
 Fußball (gültig ab 01.01.2020)

1.Kind einer Familie: 60,00 € / Jahr
2.Kind einer Familie: 50,00 € / Jahr
3.Kind einer Familie: 40,00 € / Jahr

Einmalig Passgebühr entsprechend der jeweiligen Gebühr des Verbandes

Kinderturnen

jedes Kind: 6,00 € / Jahr

 

ALLGEMEINES

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden alle Beiträge und Gebühren von Seiten des Vereins jährlich eingezogen. Wer nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, überweist seine Beiträge und Gebühren jeweils im 1. Kalendervierteljahr als Jahresbeitrag auf das Konto Nr. 34417601 bei der Volksbank Karlsruhe, Bankleitzahl 661 900 00.     IBAN: DE 08661900000034417601   BIC:GENODE61KA1   bei der Volksbank Karlsruhe

Für Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine jährliche Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben. Diese Gebühr gilt nicht für Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem 01.01.1995 begonnen hat und die bisher noch nicht am Einzugsverfahren teilgenommen haben. Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung und nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Bei Jugendlichen ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

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